Anfang 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft. Es gilt für alle Wirtschaftsbereiche und damit auch für den Medizintechnik-Sektor. Das Gesetz soll Menschenrechte und die Umwelt in einer globalisierten Wirtschaftswelt entlang der kompletten Lieferkette schützen. Es gilt für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, ab dem 1. Januar 2024 gilt die Zahl von 1.000 Beschäftigten.
Nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen an Unternehmen haben in den vergangenen Jahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich an Bedeutung gewonnen. Während zunächst vor allem Transparenzvorgaben verpflichtend waren, hat der Gesetzgeber zunehmend auch verbindliche Sorgfaltspflichten an Unternehmen adressiert, mit denen vor allem ein Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen in Lieferketten von Unternehmen erreicht werden soll. So tritt das Liferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1.000 Beschäftigte. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können mittelbar betroffen sein. Dabei gilt das LkSG für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors.
„Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette“, erläutern BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge sowie BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Die Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion durch einen Menschenrechtsbeauftragten und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliance-Dokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.
Die BVMed-Handreichungen enthalten zur Unterstützung der Unternehmen bei der praktischen Umsetzung dieser Pflichten zahlreiche Beispielfälle, Musterformulierungen und Checklisten.
Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus sechs Modulen:
- Modul 0: Anwendungsbereich
- Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
- Modul 2: Ausgestaltung der Governance
- Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
- Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
- Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Die Module 0 bis 2 können auf der BVMed-Website abgerufen werden. Die Module 3 bis 5 folgen bis Jahresende.
Außerdem bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.