Einen offensiveren Ansatz beim Umgang mit Daten fordert der FDP-Politiker Maximilian Funke-Kaiser im Rahmen des BVMed-Gesprächskreises Gesundheit. Er sieht nicht den Datenschutz im Rahmen der DGSVO als Problem, sondern die uneinheitliche Auslegung der Verordnung. Es werden einheitliche Standards benötigt, und MedTech- sowie Pharma-Unternehmen sollten ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum erhalten.
Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, hat sich beim Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) dafür ausgesprochen, den forschenden MedTech- und Pharma-Unternehmen ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum einzuräumen. „Das gehört zum vollständigen Nutzen und zur Innovationskraft des Landes dazu“, so Funke-Kaiser. „Wenn wir morgen noch MedTech-Innovationen entwickeln wollen, brauchen wir einen besseren Zugang zu Daten“, unterstützt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Forderung. „Um Krankheiten vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und passgenau zu behandeln, benötigen wir Gesundheitsdaten. Sie ermöglichen auch die Entwicklung moderner Medizintechnologien“, erklärt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
Der FDP-Digitalpolitiker forderte beim Datenthema einen offensiveren Ansatz: „Es heißt immer ‚Wie können wir es verantworten, Gesundheitsdaten zu verwenden?'. Eigentlich sollte es heißen ‚Wie können wir es verantworten, Gesundheitsdaten nicht zu verwenden?' Wir müssen die Chancen stärker in den Fokus rücken“. Funke-Kaiser, der Mitglied sowohl im Gesundheits- sowie im Digital-Ausschuss des Deutschen Bundestages ist, forderte einen vernetzten Datenraum mit einer einheitlichen Dateninfrastruktur, um Daten nutzbar zu machen. Als Grundlage der übergeordneten Digitalstrategie sieht er drei Hebelprojekte: 1. Schnelles Internet; 2. Digitale Identität; 3. Einheitliche Daten-Infrastruktur. „Wir müssen im Gesundheitswesen einheitliche Gesundheitsdaten-Standards einsetzen und die entsprechenden Schnittstellen schaffen. Wir können damit die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit sich ein erfolgreicher Markt entwickeln kann.“
Für eine bessere Datennutzung sei zudem eine „vernünftige Plattform für das Datenmanagement im Gesundheitssystem erforderlich – und das muss die elektronische Patientenakte sein“, so Funke-Kaiser. Die ePA müsse neben Abrechnungsdaten auch medizinische Daten und Studiendaten enthalten. Dies sei die Grundlage, um Versorgung – auch mithilfe von KI-gestützten Systemen – zu verbessern. Wichtig sei dabei die Datensouveränität der Menschen: sie müssten leicht verständlich und feingranular steuern können, welche Daten sie an wen zur Verfügung stellen.
Beim Thema Datenschutz sieht der FDP-Digitalpolitiker das Problem nicht in der DGSVO, die viele Möglichkeiten biete, sondern in der uneinheitlichen Auslegung der Verordnung. „Dadurch haben wir keine Rechtssicherheit in Deutschland. Wir brauchen eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes“, forderte Funke-Kaiser.
Natalie Gladkov, Digitalexpertin des BVMed, kündigte ein neues Positionspapier des deutschen MedTech-Verbandes zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz mit dem Titel „Innovationskraft durch Datennutzung“ an. Der BVMed unterstützt dabei die vorgesehene Einführung des European Health Data Space (EHDS) – und wünscht sich richtige Weichenstellungen durch das im Koalitionsvertrag angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf nationaler Ebene. Sie nannte dabei unter anderem folgende Aspekte:
Daten in Patientenhand
Patienten sollten die regulatorischen, technologischen und informationellen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, um vollumfänglich über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen zu können.
Zugang zum Forschungsdatenzentrum
Die forschenden Gesundheitsunternehmen müssen ausdrücklich zu den nutzungsberechtigten Institutionen gehören, die ein Antragsrecht auf die Nutzung von Abrechnungsdaten und medizinischen Routinedaten aus dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) haben. Die bereitgestellten Daten müssen zur Entwicklung neuer Medizinprodukte und KI-Innovationen, zur Überprüfung bestehender Produkte sowie für die Erhebung von Evidenz auch für obligatorische Marktzugangs- und Erstattungsprozesse genutzt werden dürfen.
Interoperabilität und internationale Standards
Gesundheitsdaten sind am wertvollsten, wenn sie standardisiert und strukturiert vorliegen. Standards dürfen nicht einseitig für den deutschen Gesundheitsmarkt gesetzt werden, sondern anhand internationaler Standards gemeinsam mit der Industrie.
„Daten retten in der Medizin Leben! Wir müssen vom Weltmeister des Datenschutzes zum Weltmeister der Datennutzung und des Datenaustauschs werden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll abschließend. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/datenrettenleben.