Lieferkettengesetz – Handreichung nun online

Seit Jahresbeginn ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verbindlich für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen, ab dem kommenden Jahr für Firmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Der BVMed unterstützt die Unternehmen der Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der Pflichten und hat eine Handreichung entwickelt, die aus sechs Modulen besteht. Zwei neue Module sind nun online.

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Mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Das gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors. Um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, bietet der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) eine kostenlose Handreichung an. Sie besteht aus folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung

Soeben wurden die Module 3 und 5 veröffentlicht. Damit stehen nun alle Module bis auf Nr. 4, das Ende Januar erscheinen wird, zur Verfügung.

Modul 3 enthält Vorschläge für die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus. Nach § 8 LkSG sind die Unternehmen verpflichtet, ein angemessenes und unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Modul 5 gibt eine Übersicht über die Mindestangaben, welche die Unternehmen im Rahmen ihrer jährlichen öffentlichen Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG sowohl gegenüber der zuständigen Behörde, d. h. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“), als auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen müssen.

In Workshops des BVMed und der BVMed-Akademie werden die Pflichten ausführlich erläutert und die Möglichkeit für Rückfragen gegeben.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beizutragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz. Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden. Dies muss ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen sein“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt.

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